Aufbewahrungsfristen
Welche Unterlagen dürfen ab dem 1. Januar 2020 vernichtet werden?
Grundsätzlich beträgt die Aufbewahrungsfrist:
10 Jahre
für Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Handels- und Geschäftsbücher,
Aufzeichnungen, Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sowie für
Buchungsbelege.
6 Jahre
für Handels-/Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen. Die Aufbewahrungsfrist
verlängert sich (Hemmung), wenn die Unterlagen für Steuern bedeutend sind,
deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Aus der angehängten Checkliste (PDF)
können Sie ersehen, welche Belege Sie vernichten dürfen. Für Rückfragen
stehen wir gerne zur Verfügung.
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